§ 52 Bestimmung des Siegers, Auf- oder Absteigers durch die Spielleitende Stelle (1) Kann der Sieger, Auf- oder Absteiger einer Klasse oder Staffel aus spieltechnischen oder sonstigen Gründen nicht termingerecht zur Teilnahme an den Meisterschaftsspie- len, Aufstiegsspielen oder Abstiegsspielen für die nächste Spielsaison ermittelt werden, wird er von der zuständigen Spielleitenden Stelle nach sportlichen Gesichtspunkten be- stimmt. (2) Wenn die Auf- bzw. Abstiegsspiele zur oder die Meisterschaftsspiele der neuen Spiel- saison bereits begonnen haben, ist die nach Abs. 1 getroffene Entscheidung nicht mehr durch die Ergebnisse später ausgetragener Spiele oder später ergangener Entscheidun- gen von Rechtsinstanzen abänderbar. (3) Die Verbände können für ihren Bereich die Zuständigkeit nach Abs. 1 abweichend regeln.